• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    27.02.2013
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk, diverse Privatradioveranstalter und die RMS Austria
  • GZ
    KOA 10.400/13-007

Abweisung einer Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk

Die KommAustria hat eine Beschwerde privater Radioveranstalter gegen den ORF wegen Verstoßes gegen das Tarifwerk des ORF gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. a und c iVm § 31 Abs. 19 ORF-Gesetz als unbegründet abgewiesen.

Der BKS hat die Entscheidung der KommAustria mit Bescheid vom 16.05.2013 bestätigt.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original. "

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