Der Seven One Media GmbH wurde gemäß § 28 Abs. 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Verbreitung eines digitalen Fernsehprogramms über die terrestrische Multiplex-Plattform "MUX B" der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG (ORS) für die Dauer von zehn Jahren ab 22.10.2007 erteilt.
Es wurde ein 24 Stunden Vollprogramm, welches sich aus den Genres Nachrichten, Magazine, Talks, Live-Events, Filme und Serien zusammensetzt, genehmigt. Das zur Hälfte eigengestaltete Programm ist zu weiten Teilen auf Österreich bezogen.
Das Programm, dass zunächst unter dem Titel "PULS TV", ab Februar 2008 unter dem Titel "PULS 4" verbreitet werden soll, wird von der PULS CITY TV GmbH einer indirekten Tochter der Zulassungsinhaberin übernommen.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA