Mit diesem Bescheid wurde die Übertragungskapazität "SECKAU 106,1 MHz" gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 iVm § 12 Abs. 3 Z 2 Privatradiogesetz der Privat-Radio Betriebs GmbH (Radio "A1") zur Verbesserung der Versorgung in ihrem Versorgungsgebiet "Aichfeld - Oberes Murtal" zugeordnet.
Der Antrag der Österreichischen christlichen Mediengesellschaft – Verein zur Förderung wertorientierter Lebenskultur auf Neuschaffung eines Versorgungsgebietes wurde gemäß § 10 Abs. 1 PrR-G abgewiesen, weil die Verbesserung der Versorgung in einem Versorgungsgebiet der Neuschaffung oder Erweiterung anderer Versorgungsgebiete vorgeht.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA