Die KommAustria hat dem Verein Freies Radio B138, Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Kremstal gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die in Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität „MOLLN (Silo) 107,9 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 19.12.2012, KOA 1.381/12-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 12.06.2018, KOA 1.381/18-011, zugeteilten Versorgungsgebietes „Kirchdorf an der Krems“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G