Die KommAustria hat der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 04.09.2020, KOA 4.310/20-010, erteilten Bewilligung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) mittels HEVC-kodierten UHD-Signalen („UHD-Testbetrieb Wien“), gemäß § 22 Abs. 1 AMD-G ein abgeändertes Programmbouquet nach Spruchpunkt 6. des Zulassungsbescheides für den Zeitraum von 27.09.2020 bis 11.10.2020 bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Verletzung von Werbebestimmungen