• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    23.05.2023
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.950/23-047

Zurückweisung einer Anzeige betreffend audiovisuelle Mediendienste auf Abruf

Die KommAustria hat die am 03.04.2023 eingelangte Anzeige von A, betreffend
· den YouTube-Kanal „vr6domi““ abrufbar unter https://www.youtube.com/@vr6_domi,
· den Instagram-Kanal „vr6_domi“ abrufbar unter https://www.instagram.com/vr6_domi/ sowie
· den TikTok-Kanal „vr6_domi“ https://www.tiktok.com/@vr6_domi
gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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