• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    24.05.2019
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.945/ 19-007

Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung 2018

Der Beschuldigte hat es im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 unterlassen, bei der KommAustria eine Aktualisierung der in § 6a Abs. 4 PrR-G genannten Daten hinsichtlich des von Ihnen veranstalteten Kabelhörfunkprogramms „Radio Waltl“ vorzunehmen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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