Der Connect Media GmbH (FN 402107 i beim Handelsgericht Wien) wird gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten HOTBIRD digital 13,0° Ost, Polarisation: horizontal, Frequenz: 10181 MHz, verbreiteten Fernsehprogramms namens „24-tv“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Das Programm wird wie folgt genehmigt: Gesendet wird ein unverschlüsselt ausgestrahltes 24-Stunden Programm namens „24-tv“, das auf die Hauptzielgruppe der russisch-sprechenden Bevölkerung in Europa ausgelegt ist. Die sprachliche Ausrichtung des Programms ist dementsprechend russisch. Der Programmschwerpunkt liegt auf dem Bereich der familienfreundlichen Unterhaltung in Form von Filmen, Serien, Konzerten, Dokumentationen, Comedy und Bildungs- und Unterhaltungssendungen für Kinder und Homeshopping.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA