Die KommAustria hat gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 der Alpenfunk GmbH für den Zeitraum von 30.07.2019 bis 01.08.2019 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im beiliegenden technischen Anlageblatt beschriebenen Funkanlage „SALZBURG 11 (Gaisberg/Bos-Mast) 95,2 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G