Die KommAustria hat gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 der Alpenfunk GmbH für den Zeitraum von 30.07.2019 bis 01.08.2019 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im beiliegenden technischen Anlageblatt beschriebenen Funkanlage „SALZBURG 11 (Gaisberg/Bos-Mast) 95,2 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA