• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    12.01.2022
  • Unterkategorie
    Feststellungsbescheide
  • Partei(en)
    Republik Österreich
  • GZ
    KOA 1.950/21-167

Feststellungsbescheid betreffend das Nichtvorliegen eines audiovisuellen Mediendienstes

Die KommAustria hat aufgrund des Antrages der Republik Österreich – Bund gemäß § 9 Abs. 8 AMD-G festgestellt, dass es sich beim bereitgestellten Angebot „Mediathek des Parlaments“, abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/MEDIA/, derzeit um keinen audiovisuellen Mediendienst im Sinne des § 2 Z 3 AMD-G handelt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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