Dem Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Freistadt wurde vom 03.03.2003 bis zum 03.03.2004 die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 2 PrR-G (Ausbildungsradio) erteilt.
Das Programm umfasst ein zur Gänze eigengestaltetes 24 Stunden Vollprogramm mit dem Programmschema, wonach ein eigengestaltetes Programm für Schüler, Lehrer und Eltern gesendet wird, das in verschiedenen Sendeflächen Musiksendungen, Projektarbeiten der Unter- und Oberstufe, Interviews, Informationssendungen sowie Beiträge von Eltern und Lehrern vorsieht. Das Musikprogramm ist nicht formatiert und richtet sich an alle Alters- und Interessensgruppen.
Diese Zulassung ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA