• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    13.01.2021
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Radio Austria GmbH
  • GZ
    KOA 1.012/21-001

Ausbau einer bundesweiten Zulassung

Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Austria GmbH die durch den Bescheid der KommAustria vom 20.02.2019, KOA 1.012/19-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 23.09.2020, KOA 1.012/20-056, der Antragstellerin erteilte Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privatem terrestrischem Hörfunk gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 iVm § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003 in ihrem Spruchpunkt 1. dahingehend geändert, dass diese Zulassung für das durch die in den Beilagen 1 bis 65 beschriebenen Übertragungskapazitäten, somit nunmehr auch durch die Übertragungskapazität

65. „KIRCHDORF KREMS 2 (Sonnberg) 96,3 MHz“

versorgte Gebiet erteilt wurde, wobei die Beilage 65 einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides bildet.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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