Der Datamatix Datensysteme GmbH wurde gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G), in Verbindung mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 1 PrR-G für die Zeit vor, während und nach dem Spiel der Österreichischen Bundesliga Sturm Graz – Red Bull Salzburg in der Zeit von 13.11.2010, 16.30h bis 14.11.2010, 23.00h erteilt.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA