• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    27.06.2002
  • Unterkategorie
    Fernsehen analog
  • Partei(en)
    anonym
  • GZ
    KOA 3.130/02-71

Zurückweisung eines Antrages auf Erteilung einer TV-Zulassung wegen Nichtbefolgung eines Mängelbehebungsauftrages

Der Antrag auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von nicht bundesweitem analogem terrestrischem wurde gemäß § 13 Abs 3 AVG zurückgewiesen, nachdem der Antragsteller den Mängelbehebungsauftrag nicht erfüllt hat. Dieser Bescheid ist rechtskräftig.

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