Über Anzeige der schau media Wien GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 05.05.2017, KOA 2.135/17-003, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Schau TV“ wurde gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Weiterverbreitung dieses Programms über die Multiplex-Plattform „MUX C – Wien“ der ORS comm GmbH & Co KG (Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.231/12-001) ab 22.07.2017 bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF