Der Telecommunication Niessl GmbH wird gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten ASTRA 1 L, 19,2° Ost, Polarisation horizontal, Transponder 1.117, Frequenz 12,692 GHz, verbreiteten Fernsehprogramms namens "Hallo TV" für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Das Programm umfasst in der Zeit von 05:50 bis 18:55 Uhr ein unverschlüsseltes, aus Unterhaltungssendungen bestehendes Spartenprogramm mit den Themenschwerpunkten Modern Lifestyle, Social Life, Gewinnspiele und Teleshopping sowie in der Zeit von 19:25 bis 05:50 Uhr ein verschlüsselt ausgestrahltes Erotik-Spartenprogramm, das im Wesentlichen aus weltweit eingekauften Erotikfilmen besteht.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA