Der Beschuldigte hat als Vorstandsmitglied der Bergbahnen AG Wagrain und somit gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ dieser Körperschaft in 5602 Wagrain, Markt 59, zu verantworten, dass diese unter der Internetadresse (URL) https://www.snow-space.com/de/Region/Information/Webcams seit 04.06.2018 den audiovisuellen Mediendienst auf Abruf „Webcams Snow Space Salzburg“ bereitstellt und nicht spätestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit, sohin vor dem 21.05.2018, bei der Kommunikationsbehörde Austria angezeigt hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA