• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    01.12.2015
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    Peter Sturm, Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 11.450/15-007

Anordnung der Aufnahme in die Liste der zur Redakteurssprecherwahl wahlberechtigten journalistischen Mitarbeiter

Die KommAustria hat dem Einspruch von Peter Sturm gegen die Nichtaufnahme in die Liste der wahlberechtigten journalistischen Mitarbeiter für die Redakteurssprecherwahl am 17.12.2015 gemäß § 33 Abs. 5 und 6 iVm § 32 Abs. 2 und 3 ORF-G stattgegeben und die Aufnahme des Einspruchswerbers in die Liste der journalistischen Mitarbeiter für die Wahl am 17.12.2015 angeordnet.

Die Beschwerde des Österrreichischen Rundfunks gegen diesen Bescheid wurde mit Erkenntnis vom 02.08.2017, W157 2120030-1/22E, abgewiesen. Der Bescheid ist somit rechtskräftig.

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