• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    30.05.2018
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    Amir El-Shamy
  • GZ
    KOA 2.300/18-012

Zurückweisung der Beschwerde im Rahmen der Sendung "Servus Nachrichten" vom 01.12.2017

1. Die Beschwerde des Amir El-Shamy hinsichtlich des im von der Red Bull Media House GmbH veranstalteten Fernsehprogramm „Servus TV“ im Rahmen der Sendung „Servus Nachrichten“ um ca. 19:24 Uhr am 01.12.2017 ausgestrahlten Beitrages „Aufruf zum Gesetzesbruch“ wird gemäß §§ 60, 61 Abs. 1 Z 1 und § 66 sowie § 41 AMD-G als unbegründet abgewiesen.

2. Hinsichtlich des Begehrens auf Gegendarstellung wird die Beschwerde gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG iVm § 1 JN wegen Unzuständigkeit der KommAustria zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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