Der ProSieben Austria GmbH wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung des über den Satelliten ASTRA 2C, 19,2° Ost, Transponder 1.082, Frequenz 12.051 MHz, Polarisation vertikal, verbreiteten Fernsehprogramms „ProSieben Austria“ für die Dauer von zehn Jahren ab 21.10.2013 erteilt.
Das Programm wird zusätzlich
· in High Definition über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 28.03.2013, KOA 4.270/13-002, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX F“ und
· in High Definition über den digitalen Satelliten Astra 1KR 19,2° Ost, Transponder 1.031, 11.671 MHz, Polarisation horizontal
weiterverbreitet.
Das Programm „ProSieben Austria“ wurd wie folgt genehmigt: Es handelt sich um ein Fensterprogramm im deutschen Rahmenprogramm „ProSieben“.
Das Programm beinhaltet das Frühstücksfernsehen „Cafe Puls“, das von Montag bis Freitag von 06:00 bis 09:00 Uhr ausgestrahlt wird.
In einem weiteren Fenster wird von Montag bis Freitag um 18:00 Uhr eine 10-minütige Nachrichtensendung „PULS 4 News“ ausgestrahlt. Am Wochenende besteht das Programm aus der 5-minütigen Nachrichtensendung „PULS 4 News“ sowie dem 5-minütigen Lifestyle Magazin „PULS 4 Stars“.
Jeweils von Montag bis Sonntag werden in der Zeit von 07:00 Uhr bis 01:30 Uhr innerhalb jeder vollen Stunde bei Bedarf bis zu zwei zusätzliche Fenster mit einer Gesamtlänge von insgesamt bis zu zwölf Minuten zu Werbezwecken ausgestrahlt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA