Über Antrag der Premiere Fernsehen GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 20.02.2002, KOA 2.100/02-19, erteilten Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenfernsehen, wurde die Änderung des über digitalen Satelliten verbreiteten Programms dahingehend, dass das bestehende Programm ab 17.04.2004 um zwei weitere Kanäle, auf denen inhaltlich eine Zusammenstellung aus Filmen der Genres Komödie/Unterhaltung, Thriller/Krimi/Suspense sowie Action und Drama unter der Bezeichnung "Premiere Film" ausgestrahlt wird, wobei auf diesen Kanälen jeweils die selben Inhalte - jedoch einmal in deutscher und einmal in englischer Sprache - gesendet werden, erweitert wird, gemäß § 6 PrTV-G genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G