• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    04.01.2019
  • Unterkategorie
    Feststellungsbescheide
  • Partei(en)
    JETZT - Liste Pilz
  • GZ
    KOA 1.950/19-001

Antrag auf Feststellung

Auf Antrag der Partei JETZT – Liste Pilz wird gemäß § 9 Abs. 8 iVm § 2 Z 3 AMD-G festgestellt, dass es sich bei dem YouTube-Kanal „JETZT - Liste Pilz“, abrufbar unter der Internetadresse https://www.youtube.com/c/LISTEPILZ2017, derzeit um keinen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf im Sinne von § 2 Z 3 und Z 4 AMD-G handelt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Teilanonymisierung nicht dem Original.

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