Der Tele1Vision Video- und Fernsehproduktion GmbH wurde gemäß § 28 Abs. 2 und 3 PrTV-G die die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „RT24“ über die die der Tele1Vision Video- und Fernsehproduktion GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 16.12.2008, KOA 4.211/08-001, bestätigt mit Bescheid des Bundeskommunikationssenats vom 15.06.2009, GZ 611.196/0002-BKS/2009, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C“ – Großraum Wien) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Es wurde ein im wesentlichen eigengestaltetes regionales Programm, das sich auf den Großraum Wien mit den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland fokussiert. Das Programm beinhaltet Beiträge auf Gemeinde-, Bezirks- und Bundeslandebene zu den Themen Gesellschaft, Sport, Kultur, Wirtschaft und Politik sowie Veranstaltungshinweisen. Ergänzt wird das Programm durch Zuspielungen von Panoramakameras bzw. von Verkehrskameras. Das Programm ist ein unverschlüsselt ausgestrahltes zwei bis drei-stündiges Programm, das eine Woche lang 24 Stunden in Rotation täglich gesendet wird.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA