Die KommAustria hat Gerhard Scott gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Ennstal TV Wochenmagazin“ über die der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 07.11.2012, KOA 4.224/12-012, zugeordnete Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Rundfunk („MUX C –Ennstal“) für die Dauer von zehn Jahren ab 27.11.2020 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF