• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    14.07.2021
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    Radio Event GmbH#WESTSTEIRISCHE KABEL-TV GesmbH
  • GZ
    KOA 1.478/21-001

Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Teile der Stadt Graz und des Bezirks Graz-Umgebung“

Die KommAustria hat der Radio Event GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2, § 5 und § 13 Abs. 1 Z 3 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Teile der Stadt Graz und des Bezirks Graz-Umgebung“ erteilt.

Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Das BVwG hat die von der WESTSTEIRISCHEN Kabel-TV GmbH gegen den Bescheid der KommAustria erhobene Beschwerde mit Erkenntnis vom 10.01.2023, W194 2245842-1/8E, als unbegründet abgewiesen.

Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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