• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    06.12.2018
  • Unterkategorie
    Programmzulassung Fernsehen digital
  • Partei(en)
    4M Digital Media OG
  • GZ
    KOA 4.425/18-002

Weiterverbreitung des digitalen Fernsehprogramms „RE / eins – Das Außerfernsehen“ über die Multiplex-Plattform „MUX C – Region Außerfern“

Über Anzeige der 4M Digital Media OG, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 05.10.2009, KOA 4.425/09-001, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „RE / eins – Das Außerfernsehen“ über die terrestrische Multiplex-Plattform („MUX C – Region Außerfern“) wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Verbreitung des Programms dahingehend geändert und genehmigt, dass das Programm „RE / eins – Das Außerfernsehen“ beginnend 25.12.2018 über die Multiplex-Plattform „MUX C – Region Außerfern“ (Bescheid der KommAustria vom 23.10.2018, KOA 4.225/18-005) weiterverbreitet wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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