• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    23.05.2023
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.950/23-034

Zurückweisung einer Anzeige betreffend einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf

Die KommAustria hat aufgrund der Anzeige von A, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G, festgestellt, dass es sich bei dem bereitgestellten Angebot „Re_Wired_“, abrufbar unter https://www.twitch.tv/re_wired_, derzeit um keinen audiovisuellen Mediendienst im Sinne des § 2 Z 3 AMD-G handelt und die Anzeige daher zurückgewiesen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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