Der Melange Medien GmbH in Gründung wurde für den Zeitraum vom 05.02.2005 bis zum 05.02.2006 die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 2 PrR-G (Ausbildungsradio) erteilt.
Das Programm umfasst ein überwiegend eigengestaltetes 24 Stunden Vollprogramm im Rahmen eines Ausbildungsradios. Das Programm, welches als oldie-based Musikprogramm gestaltet wird, umfasst folgende Elemente: stündliche Nachrichten von 06.00 bis 20.00 Uhr, halbstündliche Nachrichten zwischen 06.00 und 09.00 Uhr sowie zwischen 16.00 und 18.00 Uhr, Journale mit Hintergrundberichten und Analysen, regionale Servicebeiträge und redaktionelle Beiträge mit Bezug zu Graz und Graz Umgebung sowie Studiogespräche.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA