Mit Bescheid der KommAustria vom 08.02.2007 wurde die mit Bescheid des Bundeskommunikationssenats vom 25.04.2005, GZ 611.079/0001-BKS/2004, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Funkanlage (LINZ 2 Freinberg 96,7 MHz) auf nunmehr LINZ 1 Lichtenberg 96,7 MHz geändert.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA