Mit Bescheid der KommAustria vom 08.02.2007 wurde die mit Bescheid des Bundeskommunikationssenats vom 25.04.2005, GZ 611.079/0001-BKS/2004, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Funkanlage (LINZ 2 Freinberg 96,7 MHz) auf nunmehr LINZ 1 Lichtenberg 96,7 MHz geändert.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G