Die KommAustria hat über Antrag von Gerhard Scott, Inhaber der mit Bescheid der KommAustria vom 11.11.2020, KOA 4.424/20-002, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms „Ennstal TV Wochenmagazin“ über die der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 07.11.2012, KOA 4.224/12-012, zugeordnete Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Rundfunk („MUX C – Ennstal“), gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm über die der Kabel TV Aichfeld Gesellschaft m.b.H. mit Bescheid der KommAustria vom 08.11.2022, KOA 4.224/22-006, zugeordnete Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Rundfunk („MUX C – Ennstal“) verbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA