• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    08.06.2022
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.193/22-024

Zurückweisung des Antrags auf Zuordnung der Ükap „KNITTELFELD 107,9 MHz“

Die KommAustria hat den Antrag von A vom 06.05.2022 auf Erteilung einer Hörfunkzulassung unter Zuordnung der Übertragungskapazität „KNITTELFELD 107,9 MHz“ gemäß § 13 Abs. 3 AVG wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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