• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    15.10.2020
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 2.300/20-074

Straferkenntnis wegen Verbreitung des Satellitenfernsehprogramms „Melodie TV“ über eine geänderte Satelliten-ÜKap ohne Genehmigung

Die Beschuldigte hat als Geschäftsführerin der Melodie Express GmbH und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ dieser Gesellschaft zu verantworten, dass diese das Satellitenfernsehprogramm „Melodie TV“ ohne vorherige Genehmigung durch die Regulierungsbehörde über eine geänderte Satelliten-Übertragungskapazität verbreitet hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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