Der FASHION TV Programmgesellschaft mbH wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten EUTELSAT Hot Bird 13A, 13° Ost, Polarisation horizontal, Transponder 115, Frequenz 10,815 MHz, verbreiteten Fernsehprogramms namens „Fashion TV“ für die Dauer von zehn Jahren ab 17.06.2012 erteilt.
Das Programm wird wie folgt genehmigt: Es handelt sich um ein reines Mode-Spartenprogramm, das unter dem Programmnamen "Fashion TV" täglich von 6:00 bis 18:00 Uhr verbreitet wird. Neben Sendungen zum Thema Mode werden Aufzeichnungen von Modeschauen gezeigt.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA