• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    13.06.2012
  • Unterkategorie
    Programmzulassungen Fernsehen digital
  • Partei(en)
    FASHION TV Programmgesellschaft mbH
  • GZ
    KOA 2.135/12-011

Verlängerung der Zulassung zur Verbreitung des Programms "Fashion TV"

Der FASHION TV Programmgesellschaft mbH wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten EUTELSAT Hot Bird 13A, 13° Ost, Polarisation horizontal, Transponder 115, Frequenz 10,815 MHz, verbreiteten Fernsehprogramms namens „Fashion TV“ für die Dauer von zehn Jahren ab 17.06.2012 erteilt.

Das Programm wird wie folgt genehmigt: Es handelt sich um ein reines Mode-Spartenprogramm, das unter dem Programmnamen "Fashion TV" täglich von 6:00 bis 18:00 Uhr verbreitet wird. Neben Sendungen zum Thema Mode werden Aufzeichnungen von Modeschauen gezeigt.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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