Die KommAustria hat den Antrag des Vereins Planet SOL Gemeinschaft zur Förderung von Kommunikation und Kreativität vom 11. ergänzt am 12.01.2021 auf Zuordnung der Übertragungskapazität „WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 93,6 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk in diesem Versorgungsgebiet wird gemäß § 13 Abs. 2 PrR-G als verspätet zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G