Die KommAustria hat der Soundportal Graz GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab 06.10.2022 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Graz und Teile der West- und Oststeiermark“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten Übertragungskapazitäten „B GLEICHENBERG 3 (Stradner Kogel) 100,4 MHz“, „DEUTSCHLANDSBERG 3 (Ulrichsberg) 106,6 MHz“, „GLEISDORF (Sommerberg) 95,9 MHz“, „GRATKORN (Forstviertel) 102,1 MHz“, „GRAZ 4 (Plabutsch Lüftungsturm Nord) 97,9 MHz“, „HARTBERG (Ringkogel) 102,2 MHz“, „KOEFLACH 2 (Gößnitzberg) 103,0 MHz“ und „WEIZ 2 (FW-Schlauchturm) 100,9 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet die Stadt Graz sowie die Bezirke Deutschlandsberg, Graz-Umgebung, Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz, Südoststeiermark, Voitsberg und Weiz, soweit diese durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA