Mit diesem Bescheid hat die KommAustria gemäß § 11 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) der Privat-Radio Betriebs GmbH die Nutzungsberechtigung für die Übertragungskapazitäten „TRABOCH (Schafberg) 104,1 MHz“, „SCHOBERPASS (GH Jodl) 101,2 MHz“, „LEOBEN 2 (Galgenberg) 102,6 MHz“ und „EISENERZ 1 (Polster-CATV) 99,7 MHz“ entzogen und die Bewilligung zur Errichtung und Betrieb der entsprechenden Funkanlagen widerrufen, weil die Übertragungskapazitäten länger als 2 Jahre nicht zur Programmverbreitung genutzt wurden.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA