Gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 wurde der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. für den Zeitraum von 30.03.2016, 00:00 Uhr, bis 31.03.2016, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage
MICHAELBEUERN NUSSDORF (Oberlielon) 103,3 MHz, zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G