Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit der Übertragungskapazität „KLAGENFURT 3 - Pyramidenkogel 103,7 MHz“ ausgebaut. Die entgegenstehenden Anträge der Radio Starlet Programm und Werbegesellschaft m.b.H. und der Edelweis Rundfunk GmbH wurden wegen des Vorrangs des Ausbaus von bundesweiten Zulassungen abgewiesen.
Der Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 29.1.2007, GZ. 611.038/0001-BKS/2006, die dagegen erhobene Berufung abgewiesen und den erstinstanzlichen Bescheid vollinhaltlich bestätigt. Dabei hat er ausgesprochen, dass dem Ausbau einer bundesweiten Zulassung grundsätzlich Vorrang vor der Neuschaffung von Versorgungsgebieten zukommt. Die Zuordnung ist damit rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA