Die KommAustria hat den Antrag der RADIO FANTASY GmbH vom 11.01.2020 auf Zuordnung der Übertragungskapazität „WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 93,6 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk in diesem Versorgungsgebiet gemäß § 13 Abs. 3 AVG wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G