Auf Antrag der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG, Würzburggasse 30, 1136 Wien, wird die mit Bescheid der KommAustria vom 12.05.2011, KOA 4.200/11-004, zugeordnete Übertragungskapazität „MUERZSTEG Kanal 34“ dahingehend abgeändert, dass an die Stelle der bestehenden Zuordnung die Übertragungskapazität „MUERZSTEG Kanal 43“ tritt. Auch die dazugehörige fernmelderechtliche Bewilligung wurde auf „MUERZSTEG Kanal 43“ abgeändert.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA