Auf Antrag der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG, Würzburggasse 30, 1136 Wien, wird die mit Bescheid der KommAustria vom 12.05.2011, KOA 4.200/11-004, zugeordnete Übertragungskapazität „MUERZSTEG Kanal 34“ dahingehend abgeändert, dass an die Stelle der bestehenden Zuordnung die Übertragungskapazität „MUERZSTEG Kanal 43“ tritt. Auch die dazugehörige fernmelderechtliche Bewilligung wurde auf „MUERZSTEG Kanal 43“ abgeändert.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G