• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    10.07.2017
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    A, PULS 4 TV GmbH & Co KG
  • GZ
    KOA 1.965/17-004

Zurückweisung einer Beschwerde gegen die PULS 4 TV GmbH & Co KG

Die KommAustria hat die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 13.12.2016 gegen die Berichterstattung der PULS 4 TV GmbH & Co KG in der in ihrem Abrufdienst bereitgestellten Sendung http://www.puls4.com/2-minuten-2-millionen/staffel-3/videos/web-exklusiv/Andreas-Troger-von-Hanfgarten-im-2min2miotalk gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 AMD-G wegen mangelnder Beschwerdelegitimation zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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