Die KommAustria hat die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 13.12.2016 gegen die Berichterstattung der PULS 4 TV GmbH & Co KG in der in ihrem Abrufdienst bereitgestellten Sendung http://www.puls4.com/2-minuten-2-millionen/staffel-3/videos/web-exklusiv/Andreas-Troger-von-Hanfgarten-im-2min2miotalk gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 AMD-G wegen mangelnder Beschwerdelegitimation zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G