Die KommAustria hat die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 13.12.2016 gegen die Berichterstattung der PULS 4 TV GmbH & Co KG in der in ihrem Abrufdienst bereitgestellten Sendung http://www.puls4.com/2-minuten-2-millionen/staffel-3/videos/web-exklusiv/Andreas-Troger-von-Hanfgarten-im-2min2miotalk gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 AMD-G wegen mangelnder Beschwerdelegitimation zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA