• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    10.07.2013
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Verein "Freies Radio Innsbruck FREIRAD Verein zur Förderung der Medienvielfalt und Freiheit der Meinungsäußerung"
  • GZ
    KOA 1.543/13-001

Leistungserhöhung für die Übertragungskapazität „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 105.9 MHz“

Über Antrag des Vereins „Freies Radio Innsbruck FREIRAD Verein zur Förderung der Medienvielfalt und der Freiheit der Meinungsäußerung“ vom 15.04.2013, wird gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 TKG 2003, die mit Bescheid der KommAustria vom 19.07.2011, KOA 1.543/11-006, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 105.9 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Erhöhung der Sendeleistung entsprechend dem beiliegenden technischen Anlageblatt (Beilage 1) bewilligt wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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