Der FHW Fachhochschul-Studiengänge Betriebs- und Forschungseinrichtungen der Wiener Wirtschaft GmbH, Währinger Gürtel 97, 1180 Wien (FN 141443 f beim Handelsgericht Wien), wird gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003 idF BGBl. I Nr. 96/2013, die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk für den Zeitraum vom 05.05.2015 bis zum 05.05.2016 erteilt.
Aufgrund der zugeordneten und in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „WIEN 6 (WIFI Währinger Gürtel 97) 91,3 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet Teile der Bundeshauptstadt Wien. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Das eigengestaltete 24-Stunden-Programm steht in einem funktionalen Zusammenhang zu den von der Antragstellerin am Bildungsstandort angebotenen Fachhochschul-Studiengängen, deren Lehrpläne die Vermittlung von Wissen betreffend die Produktion und Gestaltung von Radiobeiträgen beinhalten. Der Musikanteil besteht zusammengefasst aus „Alternative Musik“, wobei etwa die Musikrichtungen Soul, Neo-Soul, Funk, Jazz, Rap und Rock sowie elektronische Musik abgedeckt werden und österreichischer Musik der Vorzug gegeben wird. Der Wortanteil liegt bei ca. 2-3 % und beinhaltet regionale und bildungsrelevante Inhalte.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA