Der COLESNICOV TV, Film, Medienproduktion KG wurde gemäß gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „AUSTRIA24 TV“ über die der COLESNICOV TV, Film, Medienproduktion KG mit Bescheid der KommAustria vom 14.05.2012, KOA 4.230/12-001, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C – Strudengau“) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA