Die KommAustria hat über den Antrag der Teleport Waldviertel - Information und Kommunikation GmbH vom 18.02.2013 gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 und § 120 TKG 2003 dieser die Änderung der mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 11.04.2011, KOA 1.302/11-001, erteilten Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "HORN 2 (Steindlberg) 101,6 MHz" bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G