Die KommAustria hat über den Antrag der Teleport Waldviertel - Information und Kommunikation GmbH vom 18.02.2013 gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 und § 120 TKG 2003 dieser die Änderung der mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 11.04.2011, KOA 1.302/11-001, erteilten Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "HORN 2 (Steindlberg) 101,6 MHz" bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA