Mit diesem Bescheid wurde die Übertragungskapazität "S GEORGEN ATT, Lichtenberg, 88,4 MHz" gemäß § 10 Abs 1 Z 4 iVm § 12 Abs 1, 4 und 5 PrR-G der RTVision Allgemeiner Medienverein zur Erweiterung ihres Versorgungsgebietes "Raum Gmunden" zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr "Raum Gmunden und Attergau".
Eine Ausschreibung nach § 13 PrR-G musste nicht erfolgen, da der einzige Einspruch gegen die beantragte Zuordnung (§ 12 Abs. 5 PrR-G) zurückgezogen wurde. Die Übetragungskapazität konnte daraufhin nach Überprüfung der sonstigen Voraussetzung dem Antragsteller zugeordnet werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA