Die KommAustria hat der RSA Radio GmbH & Co. KG gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 und 5 sowie § 83 TKG 2003 bis 01.11.2020 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "MITTELBERG 1 (Bergstation Kanzelwand Bahn) 106,1 MHz" zur Veranstaltung von Hörfunk erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G