Mit diesem Bescheid wurden der Unterländer Lokalradio GmbH die Übertragungskapazitäten SCHEFFAU (Liftstation Oberberg) 88,9 MHz; KITZBUEHEL 3 (Gasthof Seidlalm) 106,0 MHz und S JOHANN TIR (Harschbichl) 87,7 MHz zur Erweiterung des Versorgungsgebietes "Tiroler Unterland / Zillertal" zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr "Östliches Nordtirol".
Anträge auf Neuschaffung von Versorgungsgebieten (Radio Event GmbH, Radio Starlet Programm- und Werbegesellschaft mbH, Österreichische christliche Mediengesellschaft - Verein zur Förderung wertorientierter Lebenskultur, Medienprojekte und Beteiligung Gesellschaft m.b.H.) wurden abgewiesen, da nach den Kriterien des § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G einer Erweiterung der Vorzug zu geben war. Der Antrag der Radio Starlet Programm- und Werbegesellschaft auf Erweiterung des bestehenden Versorgungsgebietes "Spittal an der Drau" wurde zurückgewiesen, da es sich auf Grund der großen Entfernung um keine Erweiterung gehandelt hätte. Bei der Auswahl zwischen den Erweiterungsanträgen der (nunmehrigen) Antenne Tirol GmbH und der Unterländer Lokalradio GmbH war letzterer der Vorzug zu geben.
Die Zuordnung ist auf Grund der Zurückziehung einer Berufung am 24.11.2005 in Rechtskraft erwachsen.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA