• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    19.12.2016
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Radio SOL, GmbH & Co KG
  • GZ
    KOA 1.102/16-027

Nichtanzeige einer Eigentumsänderung

Gemäß §§ 24, 25 Abs. 1 und 3 PrR-G wurde festgestellt, dass die Radio SOL, GmbH & Co KG (FN 159410 b beim Landesgericht Wiener Neustadt) die Bestimmung des § 22 Abs. 5 PrR-G dadurch verletzt hat, dass sie es unterlassen hat, eine Anteilsübertragung von mehr als 50 % der Anteile an Dritte der Regulierungsbehörde im Vorhinein anzuzeigen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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