• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    29.07.2002
  • Unterkategorie
    Fernsehen analog
  • Partei(en)
    Salzburg TV Fernsehgesellschaft mbH
  • GZ
    KOA 3.120/02-02

Zulassung für nicht-bundesweites Fernsehen im Ballungsraum Salzburg


Erteilung einer nicht bundesweiten Zulassung gemäß § 5 Abs 1,2 und 3 PrTV-G iVm §§ 4 und 13 PrTV-G zur Veranstaltung von analogem terrestrischem Fernsehen im Ballungsraum Salzburg (unter Nutzung der dem ORF zugeordneten Übertragungskapazität Salzburg, Kanal 36) an die Salzburg TV Fernsehgesellschaft mbH.
Genehmigt wurde ein Lokalprogramm sowie das beantragte Programmschema, wonach im wesentlichen ein zu mindestens 70% eigengestaltetes lokales Programm mit tagesaktueller Berichterstattung, Berichten mit vielfältigen Inhalten, wie insbesondere Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung sowie
Lokalmagazine, Sportsendungen, Brauchtum- und Volkskultursendungen, Kinotipps, Hitparaden, Gesundheitsmagazine, Europaberichterstattung und Motormagazine gesendet werden,
Der Bundeskommunikationssenat (BKS) hat mit Bescheid vom 1.10.2002, 611.187/001-BKS/2002, die Entscheidung bestätigt. Somit ist die Zulassung nunmehr rechtskräftig
Link zur Entscheidung des BKS (pdf)

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